Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.03.2012 - 10 U 716/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 286 ZPO, § 402 ZPO, § 414 ZPO
Private Unfallversicherung: Anhörung eines Privatgutachters von Amts wegen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Einführung eines Privatgutachtens in die Beweisaufnahme
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Private Unfallversicherung - Anhörung eines Privatgutachters von Amts wegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 412; ZPO § 414
Einführung eines Privatgutachtens in die Beweisaufnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 18.05.2011 - 3 O 51/10
- OLG Koblenz, 02.03.2012 - 10 U 716/11
- BGH, 20.12.2012 - IV ZR 114/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.01.2011 - IV ZR 190/08
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berücksichtigung eines von dem Gutachten …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.03.2012 - 10 U 716/11
Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es bei Unklarheiten aufgrund von Widersprüchen zwischen gutachterlichen Äußerungen eines gerichtlichen Sachverständigen und solchen eines Privatgutachters geboten ist, eine Ausräumung dieser Unklarheiten durch Anhörung und gegebenenfalls Gegenüberstellung des Gerichtssachverständigen und des Privatgutachters zu versuchen, äußerstenfalls auch ein neues gerichtliches Gutachten eines anderen Sachverständigen anzuordnen (vgl. BGH - IV ZR 190/08 -, VersR 2011 S. 552 m. w. Nachw.) kann der Senat, wie dargelegt, mit dem Landgericht vorliegend derartige Unklarheiten nicht feststellen.
- OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 12 U 78/22
Mordfall Babenhausen: Verurteilter muss dem Staat Pflegekosten für Überlebende …
Es stellt damit keinen Verfahrensfehler dar, dass das Landgericht es unterlassen hat, die Privatgutachter als sachverständigen Zeugen zu laden (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 2.3.2012 - 10 U 716/11, BeckRS 2013, 7111, beck-online; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 21.05.2014 - 7 U 74/13, beck-online Rn. 23 m.w.N.).